Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.07.2004 |
Aktenzeichen: | III R 37/02 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.10.2002 |
Aktenzeichen: | 9 K 173/01 |
Schlagzeile: |
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei aufgeteilten Mehrfamilienhäusern an nur zwei Erwerber
Schlagworte: |
Gewerblicher Grundstückshandel, Nachhaltigkeit
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Werden zwei – in Eigentumswohnungen aufgeteilte – Mehrfamilienhäuser in zwei Kaufverträgen an zwei verschiedene Erwerber mit Gewinnerzielungsabsicht veräußert, liegt eine nachhaltige Tätigkeit vor, so dass ein gewerblicher Grundstückshandel zu bejahen ist.
Hinweis: Es liegt nach Auffassung der BFH-Richter kein Verfassungsverstoß vor. Es sei gleichheitsrechtlich unbedenklich, die Veräußerung von zwei ungeteilten Mehrfamilienhäusern an zwei Erwerber im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze nur als zwei Objekte zu bewerten, hingegen die Veräußerung von zwei in Wohneigentum aufgeteilten Mehrfamilienhäusern en bloc an zwei Erwerber als Veräußerung der der Zahl der Wohneigentumsrechte entsprechenden Objektzahl zu qualifizieren. Insoweit lägen weder rechtlich noch wirtschaftlich vergleichbare Sachverhalte vor.