Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 16.09.2004 |
Aktenzeichen: | IV C 3 - S 2255 - 354/04 |
Schlagzeile: |
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen
Schlagworte: |
Betriebsvermögen, Privatvermögen, Übertragung, Vermögensübertragung, Versorgungsleistungen, Wiederkehrende Leistungen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das BMF-Schreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen ist wie folgt gegliedert:
A. Arten von wiederkehrenden Leistungen
B. Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
I. Vermögensübergabe
1. Begriff der Vermögensübergabe
2. Abgrenzung zu voll entgeltlichen Geschäften
3. Gegenstand der Vermögensübergabe
a) Existenzsichernde Wirtschaftseinheit
b) Ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit
aa) Ermittlung der Erträge
bb) Ermittlung der Erträge bei teilentgeltlichem Erwerb
4. Nachträgliche Umschichtung des übertragenen Vermögens
5. Wiederkehrende Leistungen auf die Lebenszeit des Empfängers
6. Empfänger des Vermögens
7. Empfänger der Versorgungsleistungen
8. Anforderungen an den Versorgungsvertrag
II. Versorgungsleistungen auf Grund einer Verfügung von Todes wegen
III. Umfang der Versorgungsleistungen
IV. Rechtliche Einordnung der Versorgungsleistungen
1. Korrespondenzprinzip
2. Versorgungsleistungen
V. Rechtliche Einordnung von wiederkehrenden Leistungen, die keine Versorgungsleistungen sind
C. Entgeltliche Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen
I. Übertragung von Privatvermögen
1. Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen auf Lebenszeit
a) Wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung
b) Behandlung beim Verpflichteten
aa) Anschaffungskosten
bb) Zinsanteil
c) Behandlung beim Berechtigten
aa) Veräußerungspreis
bb) Zinsanteil
2. Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen auf bestimmte Zeit
a) Wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung
b) Anschaffungskosten und Veräußerungspreis
c) Zinsanteil
d) Steuerrechtliche Behandlung
II. Übertragung von Betriebsvermögen
D. Anwendungsregelung
Hinweis: Die Regelungen sind grundsätzlich in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Die Regelungen in den BMF-Schreiben vom 23. Dezember 1996 (BStBl I S. 1508) - geändert durch BMF-Schreiben vom 31. Dezember 1997 (BStBl 1998 I S. 21) und vom 30. Oktober 1998 (BStBl I S. 1417) - sowie vom 26. August 2002 (BStBl I S. 893) und vom 8. Januar 2004 (BStBl I S. 191) sind grundsätzlich nicht mehr anzuwenden.