Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.09.2003 |
Aktenzeichen: | 1 K 72/02 |
Schlagzeile: |
Ansparabschreibung trotz Betriebsaufgabe im Zeitpunkt der Bilanzerstellung möglich
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Betriebsaufgabe, Investition
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Eine Ansparrücklage nach § 7g EStG kann auch dann gebildet werden, wenn der Betrieb im Zeitpunkt der Bilanzerstellung bereits aufgegeben worden ist.
Hintergrund: Im Streitfall hatte ein Unternehmer in der am 14.05.2001 erstellten Bilanz für 1999 eine Rücklage gebildet, obwohl er dem Finanzamt gegenüber zum 31.07.2000 die Betriebsaufgabe erklärt hatte. Nach Auffassung des Finanzgerichts kommt es auf den Bilanzstichtag an und nicht auf den Tag der Bilanzerstellung.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 41/03 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Kann eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG noch gewinnmindernd berücksichtigt werden, wenn der Betrieb im Zeitpunkt der Rücklagenbildung (Bilanzerstellung) bereits aufgegeben wurde und daher die geplante Investition objektiv nicht mehr möglich war?
Aktuelle Ergänzung: Der Bundesfinanzhof ist im Revisionsverfahren zur gegenteiligen Auffassung gekommen (Urteil vom 17.11.2004, Az: X R 41/03).