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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.08.2004
Aktenzeichen: I B 87/04

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.04.2004
Aktenzeichen: 1 V 412/03

Schlagzeile:

Keine Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuerzerlegungsbescheides wegen Nichtberücksichtigung sog. Gewerbesteueroasen

Schlagworte:

Aussetzung der Vollziehung, Gewerbesteuer, Gewerbesteueroase, Zerlegung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein Zerlegungsbescheid für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlung steht gemäß § 164 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3, § 185 der Abgabenordnung (AO) kraft Gesetzes unter Vorbehalt der Nachprüfung.

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Gewerbesteuerpflichtige durch einen möglichen gesetzlichen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete kommunale Selbstverwaltung und das gemeindliche Hebesatzrecht nicht beschwert ist. Ihm fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, um die Rechte der betroffenen Gemeinde durchzusetzen.

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, im Laufe des Erhebungszeitraumes bis zum Entstehen des Steueranspruchs die gesetzlichen Grundlagen zu verändern. Der Gesetzgeber konnte deshalb rückwirkend für das Kalenderjahr 2003 den Zerlegungsmaßstab des § 28 GewStG 2002 zu Lasten solcher Gemeinden verändern, deren Hebesatz 200 Prozent unterschreitet.

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