Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.07.2004 |
Aktenzeichen: | I R 16/03 |
Vorinstanz: |
FG Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.04.2002 |
Aktenzeichen: | I 139/1999 |
Schlagzeile: |
Ausschüttungsbelastung bei verdeckten Gewinnausschüttungen
Schlagworte: |
Ausschüttungsbelastung, Forderung, Gesellschaftergeschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Wertberichtigung, Zeitpunkt
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Eine andere Ausschüttung i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes alter Fassung (KStG a.F.) setzt eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) bei einer Kapitalgesellschaft voraus, die sich zusätzlich durch einen tatsächlichen Mittelabfluss realisiert hat. Dies gilt auch im Falle verdeckter Gewinnausschüttungen.