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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.07.2004
Aktenzeichen: II R 9/02

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.01.2002
Aktenzeichen: 11 K 850/99 BG

Schlagzeile:

Bewertung des Sachleistungsanspruchs eines Vermächtnisnehmers auf Übertragung eines mit Gebäuden auf fremden Grund und Boden bebauten Grundstücks

Schlagworte:

Bedarfsbewertung, Bewertung, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, Grundstück, Öffnungsklausel, Pachtzins, Verkehrswert

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Grundstückswert für Grundstücke, auf denen sich Gebäude auf fremdem Grund und Boden befinden, ist gemäß § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) zu ermitteln.

Verstößt der nach § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelte Wert solch eines Grundstücks, das mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden bebaut ist, im Einzelfall gegen das Übermaßverbot, ist er im Wege verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift auf den Verkehrswert des Grundstücks herabzusetzen.

Die Rechtsprechung, wonach die aus reinen Grundstücksvermächtnissen sich ergebenden Sachleistungsverpflichtungen der Erben und Sachleistungsansprüche der Vermächtnisnehmer ausnahmsweise mit den Steuerwerten der Grundstücke zu bewerten sind, bedarf unter der Geltung der §§ 138 ff. BewG einer Überprüfung.

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