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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.05.2004
Aktenzeichen: III R 39/03

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.11.2002
Aktenzeichen: 15 K 2473/01

Schlagzeile:

Beweiserleichterung für Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Ausland, außergewöhnliche Belastung, Beweis, Beweiserleichterung, Familienheimfahrt, Nachweis, Unterhalt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzverwaltung anerkannte Beweiserleichterung für bei Auslandsfahrten bar geleistete Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland gilt nicht, wenn beide Ehegatten im Inland leben. In derartigen Fällen sind grundsätzlich inländische Belege über das Vorhandensein entsprechender Mittel (z.B. Abhebungsnachweise) und detaillierte Empfängerbestätigungen vorzulegen.

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