Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.07.2004 |
Aktenzeichen: | XI R 10/04 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.12.2003 |
Aktenzeichen: | 16 K 305/03 |
Schlagzeile: |
Minderung des Sonderausgabenabzugs des Jahres der Verausgabung der Kirchensteuer um nachträgliche Erstattungen bei fehlender Kompensationsmöglichkeit im Erstattungsjahr
Schlagworte: |
Abfluss, Aufwendung, Erstattung, Kirchensteuer, Rückwirkendes Ereignis, Sonderausgabe, Wirtschaftliche Belastung, Zufluss
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die als Sonderausgaben berücksichtigte Kirchensteuer ist - ggf. nachträglich - zu kürzen, soweit sie in einem späteren Veranlagungszeitraum erstattet wird und im Jahr der Erstattung nicht mit gezahlter Kirchensteuer verrechnet werden kann.