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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.07.2004
Aktenzeichen: XI R 10/04

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.12.2003
Aktenzeichen: 16 K 305/03

Schlagzeile:

Minderung des Sonderausgabenabzugs des Jahres der Verausgabung der Kirchensteuer um nachträgliche Erstattungen bei fehlender Kompensationsmöglichkeit im Erstattungsjahr

Schlagworte:

Abfluss, Aufwendung, Erstattung, Kirchensteuer, Rückwirkendes Ereignis, Sonderausgabe, Wirtschaftliche Belastung, Zufluss

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die als Sonderausgaben berücksichtigte Kirchensteuer ist - ggf. nachträglich - zu kürzen, soweit sie in einem späteren Veranlagungszeitraum erstattet wird und im Jahr der Erstattung nicht mit gezahlter Kirchensteuer verrechnet werden kann.

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