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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.08.2004
Aktenzeichen: VIII R 18/04

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.01.2004
Aktenzeichen: 13 K 1234/02

Schlagzeile:

Beschränkung des Betreuungsfreibetrags auf Kinder bis zu 16 Jahren ist verfassungsgemäß

Schlagworte:

Betreuungsfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Verfassung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Es ist verfassungsgemäß, dass der durch § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Familienförderung (FamFöG) für die Jahre 2000 und 2001 eingeführte Betreuungsfreibetrag nur für Kinder, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert sind, gewährt wurde.

Beim Bundesverfassungsgericht ist unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2115/04 die folgende Rechtsfrage anhängig:
Beschränkung des Betreuungsfreibetrags auf Kinder bis zu 16 Jahren verfassungsgemäß?
-- Verfassungsbeschwerde --
EStG § 32 Abs 6 S 1; GG Art 3; GG Art 6; FamFöG; EStG § 33a Abs 2

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