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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.09.2004
Aktenzeichen: 9 K 6438/03 G,F

Schlagzeile:

Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten durch Franchisegeber

Schlagworte:

Anzahlung, Bilanzierung, Ertrag, Franchising, Passive Rechnungsabgrenzung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 59/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Können die am Ende eines Wirtschaftsjahres nicht verbrauchten Beträge, die ein Franchisegeber von seinen Franchisenehmern zur Finanzierung gemeinsamer, überregionaler Werbemaßnahmen erhält, bei diesem als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert werden bzw. sind diese Beträge als Anzahlungen für künftige Werbeleistungen des Franchisegebers zu passivieren oder müssen die jährlich verbleibenden Beträge gewinnerhöhend erfasst werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 2

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