Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.09.2004 |
Aktenzeichen: | 9 K 6438/03 G,F |
Schlagzeile: |
Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten durch Franchisegeber
Schlagworte: |
Anzahlung, Bilanzierung, Ertrag, Franchising, Passive Rechnungsabgrenzung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 59/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Können die am Ende eines Wirtschaftsjahres nicht verbrauchten Beträge, die ein Franchisegeber von seinen Franchisenehmern zur Finanzierung gemeinsamer, überregionaler Werbemaßnahmen erhält, bei diesem als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert werden bzw. sind diese Beträge als Anzahlungen für künftige Werbeleistungen des Franchisegebers zu passivieren oder müssen die jährlich verbleibenden Beträge gewinnerhöhend erfasst werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 2