Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.05.2004 |
Aktenzeichen: | 11 K 3047/00 E |
Schlagzeile: |
Zur Frage der Versteuerung eines Entnahmegewinns und der Höhe einer Gewinnausschüttung
Schlagworte: |
Eigentum, Form, GmbH-Anteil, Nahe Angehörige, Treuhandverhältnis, Verträge mit Angehörigen, Wirtschaftliches Eigentum
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 57/04 (Abgabe, altes Az: XI R 34/04) ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
1. Wird zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteilen mit der Folge einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen übertragen, wenn die Übertragung unter nahen Angehörigen notariell ohne Einschränkung beurkundet und (anschließend) privatschriftlich unter Missachtung des § 15 GmbHG ein Treuhandvertrag zwischen Übergeber und Übernehmer geschlossen wird?
2. Ist der unter 1. genannte privatschriftliche Treuhandvertrag mangels notarieller Beurkundung nichtig und steuerlich unbeachtlich, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschrift anzulasten ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 39; AO § 41 Abs 1; EStG § 4 Abs 1 S 2; EStG § 20 Abs 1 Nr 1; GmbHG § 15