Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 02.09.2004 |
Aktenzeichen: | V 12/02 |
Schlagzeile: |
Regelstreitwert in Verfahren über das Bestehen der Steuerberaterprüfung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Der Regelstreitwert in Verfahren über das Bestehen der Steuerberaterprüfung beträgt 25.000 Euro.
2. Der Regelstreitwert ermäßigt sich auf die Hälfte (Rechtsanwalt) bzw. auf ein Viertel (Fachanwalt für Steuerrecht), wenn der Kandidat bereits zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.
Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.