Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 02.09.2004
Aktenzeichen: V 58/02

Schlagzeile:

Streitwert einer Klage auf Zulassung als "besonders befähigte Person" (Ausnahmegenehmigung nach § 50 Abs. 3 StBerG)

Schlagworte:

Steuerberatungsrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Der Streitwert einer Klage auf Zulassung als "besonders befähigte Person" nach § 50 Abs. 3 StBerG beträgt 25.000 Euro.

2. Klagen sowohl die Steuerberatungsgesellschaft als auch die "besonders befähigte Person", so sind die Einzelstreitwerte bei Verbindung der Klagen nicht zu addieren.

Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen