Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 02.09.2004 |
Aktenzeichen: | V 58/02 |
Schlagzeile: |
Streitwert einer Klage auf Zulassung als "besonders befähigte Person" (Ausnahmegenehmigung nach § 50 Abs. 3 StBerG)
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Der Streitwert einer Klage auf Zulassung als "besonders befähigte Person" nach § 50 Abs. 3 StBerG beträgt 25.000 Euro.
2. Klagen sowohl die Steuerberatungsgesellschaft als auch die "besonders befähigte Person", so sind die Einzelstreitwerte bei Verbindung der Klagen nicht zu addieren.
Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.