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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.07.2004
Aktenzeichen: 6 K 4015/02 I

Schlagzeile:

Abgrenzung Pflegezimmer und "betreutes Wohnen"

Schlagworte:

Betreutes Wohnen, Investitionszulage, Pflegeheim, Wohnung, Wohnzwecke

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 45/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Dient ein Gebäude Wohnzwecken, wenn einzelne Pflegezimmer ohne Kücheneinrichtung (vorhandene Anschlüsse!) und ohne Bad vermietet werden, keiner der Bewohner einen eigenen Haushalt führt und die Service- und Pflege-/Betreuungsleistungen das Mietverhältnis überlagern?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
InvZulG § 3 Abs 1; EStG § 7 Abs 5

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