Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.07.2004 |
Aktenzeichen: | 6 K 4015/02 I |
Schlagzeile: |
Abgrenzung Pflegezimmer und "betreutes Wohnen"
Schlagworte: |
Betreutes Wohnen, Investitionszulage, Pflegeheim, Wohnung, Wohnzwecke
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 45/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Dient ein Gebäude Wohnzwecken, wenn einzelne Pflegezimmer ohne Kücheneinrichtung (vorhandene Anschlüsse!) und ohne Bad vermietet werden, keiner der Bewohner einen eigenen Haushalt führt und die Service- und Pflege-/Betreuungsleistungen das Mietverhältnis überlagern?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
InvZulG § 3 Abs 1; EStG § 7 Abs 5