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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 24.02.2004
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2223 - 19/04

Schlagzeile:

Zuwendungen an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG): Zuwendungsbestätigungen

Schlagworte:

Parteispende, Spende, Zuwendungsbestätigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Randnummer 7 des BMF-Schreibens vom 2. Juni 2000 (BStBl I S. 592) wurde durch das BMF-Schreiben vom 10. April 2003 für politische Parteien geändert. Aus Billigkeitsgründen sollten keine steuerlich nachteiligen Folgen gezogen werden, wenn bis zum 31. Dezember 2003 Zuwendungsbestätigungen nach Randnummer 7 alter Fassung erstellt worden sind. Diese Frist wird bis 30. Juni 2004 verlängert.

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