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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.01.2004
Aktenzeichen: 8 K 4747/00

Schlagzeile:

Grundstücksüberlassung an den geschiedenen Ehegatten zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs

Schlagworte:

Ehegatten, Grundstück, Nutzungsüberlassung, Scheidung, Scheidungsvereinbarung, Zugewinnausgleich

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 34/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Grundstücksüberlassung zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs: Ist die Überlassung eines bebauten Grundstücks an den geschiedenen Ehegatten auf der Basis einer Zugewinnausgleichsregelung (hier: auf acht Jahre begrenzte unentgeltliche Überlassung des dem Kläger gehörenden gemischt genutzten Grundstücks an seine geschiedene Ehefrau zur Abgeltung ihres Zugewinnausgleichsanspruchs) keine Vermietung i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 21 Abs 1 Nr 1

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