Quelle: |
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.06.2004 |
Aktenzeichen: | 2 K 2082/03 |
Schlagzeile: |
Diebstahl eines Betriebs-Pkw während einer privaten Pause auf einer Geschäftsreise
Schlagworte: |
Betriebsausgabe, Diebstahl, Entnahme, Fahrtkosten, Kfz-Kosten, Kraftfahrzeug
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 44/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig: Führt der Verlust eines zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw während einer beruflich veranlaßten Fahrt (Besuch eines Berufskollegen) zu einer Entnahme, wenn die Fahrt wegen eines kurzen privat veranlaßten Zwischenstops (Besuch des Weihnachtsmarktes) unterbrochen, zu diesem Zweck das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt und dort gestohlen wurde? Ist beim Verlust eines gemischt genutzten Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens aufgrund von Diebstahl die Tatsache der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen allein maßgebend für die Berücksichtigung des Restbuchwerts als Betriebsausgabe – unabhängig davon, wie das Wirtschaftsgut unmittelbar vor dem Diebstahl genutzt worden ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 4; EStG § 4 Abs 1 S 2
Aktuelle Ergänzung: Der IV. Senat hat das Verfahren ab den XI. Senat abgegeben. Das neue Aktenzeichen lautet: XI R 60/04.