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Quelle:

Finanzgericht Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.04.2004
Aktenzeichen: 8 K 8487/00

Schlagzeile:

Spekulationseinkünfte einer Schweizer AG aufgrund der isolierenden Betrachtungsweise

Schlagworte:

Betriebsvermögen, Grundstück, Isolierende Betrachtungsweise, Nämlichkeit, Spekulation

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 117/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Isolierende Betrachtungsweise – Erzielt eine Schweizer AG, die weder eine inländische Betriebsstätte unterhält noch einen ständigen Vertreter bestellt hat, in 1993 aufgrund der isolierenden Betrachtungsweise inländische Einkünfte, wenn sie ein Grundstück innerhalb der 2-jährigen Spekulationsfrist veräußert, das Grundstück aber zum Betriebsvermögen zählt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 1; DBA CHE Art 5; EStG § 22 Nr 2; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1a; EStG § 49 Abs 1 Nr 8

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