Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.04.2004 |
Aktenzeichen: | 8 K 8487/00 |
Schlagzeile: |
Spekulationseinkünfte einer Schweizer AG aufgrund der isolierenden Betrachtungsweise
Schlagworte: |
Betriebsvermögen, Grundstück, Isolierende Betrachtungsweise, Nämlichkeit, Spekulation
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 117/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Isolierende Betrachtungsweise – Erzielt eine Schweizer AG, die weder eine inländische Betriebsstätte unterhält noch einen ständigen Vertreter bestellt hat, in 1993 aufgrund der isolierenden Betrachtungsweise inländische Einkünfte, wenn sie ein Grundstück innerhalb der 2-jährigen Spekulationsfrist veräußert, das Grundstück aber zum Betriebsvermögen zählt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 1; DBA CHE Art 5; EStG § 22 Nr 2; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1a; EStG § 49 Abs 1 Nr 8