Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 01.11.2004 |
Aktenzeichen: | IV C 8 - S 2296 b - 16/04 |
Schlagzeile: |
Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen gemäß § 35a EStG
Schlagworte: |
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zu Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a EStG.
Die Verwaltungsanweisung ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. August 2003, Aktenzeichen: IV A 5 - S 2296 b - 13/03.
Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
I Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen im Sinne des § 35a EStG
1. Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (§ 35a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG)
2. Geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a SGB IV (§ 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)
3. Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen oder zwischen Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 35a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG)
4. Haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a Abs. 2 EStG)
5. Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis oder haushaltsnahe Dienstleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen (§ 35a Abs. 1 und 2 EStG)
II Anspruchsberechtigte
III Begünstigte Aufwendungen
1. Ausschluss der Steuerermäßigung bei Betriebsausgaben oder Werbungskosten
2. Ausschluss der Steuerermäßigung bei Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung; Aufwendungen für Kinderbetreuung
3. Umfang der begünstigten Aufwendungen
IV Mehrfache Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen
V Zeitlicher Anwendungsbereich