Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 09.11.2004 |
Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2353 - 108/04 |
Schlagzeile: |
Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienstreisen und -geschäftsreisen ab 1. Januar 2005
Schlagworte: |
Auslandsreise, Dienstreise, Doppelte Haushaltsführung, Geschäftsreise, Pauschbetrag, Reisekosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das BMF-Schreiben regelt die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienstreisen und -geschäftsreisen ab 1. Januar 2005. Das Bundesfinanzministerium gibt die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen bekannt.
Hinweis: Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.
Für die im BMF-Schreiben nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee-und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
Wichtig: Das BMF-Schreiben gilt entsprechend für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.