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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 29.10.2004
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2334 - 88/04

Schlagzeile:

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2005

Schlagworte:

Abendessen, Doppelte Haushaltsführung, Frühstück, Lohnsteuer, Mahlzeiten, Mittagessen

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2005.

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Dasselbe gilt für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

Hinweis: Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2005 sind durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung vom 22. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2663) festgesetzt worden. Hiernach beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2005 gewährt werden, einheitlich bei allen Arbeitnehmern in allen Ländern

a) für ein Mittag- oder Abendessen 2,61 Euro,

b) für ein Frühstück 1,46 Euro.

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