Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 14.07.2004 |
Aktenzeichen: | I R 17/03 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.12.2002 |
Aktenzeichen: | 4 K 1044/99 |
Schlagzeile: |
Abzugsfähigkeit von Beteiligungsaufwendungen bei steuerfreien Einnahmen aus der mittelbaren Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Schlagworte: |
Betriebsausgabe, EU-Recht, Finanzierungskosten, Gemeinschaftsrecht, Österreich, Schachtelbeteiligung
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Widerspricht es Art. 52 i.V.m. Art. 58 EGV und Art. 73b EGV, wenn Finanzierungsaufwendungen einer Körperschaft, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit im Inland steuerfreien Erträgen aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft stehen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, nur in jenem Umfang als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, in dem keine Gewinne aus der Beteiligung steuerfrei ausgeschüttet werden?
Hintergrund: Finanzierungsaufwendungen, die eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft für die Beteiligung an einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft aufwendet, sind gemäß § 3c des Einkommensteuergesetzes (EStG 1990) nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit die Körperschaft aus der Beteiligung steuerfreie Gewinnanteile (Dividenden) erzielt.
Hinweis: Fortführung der BFH-Urteile vom 29. Mai 1996 (Aktenzeichen I R 15/94, I R 167/94 und I R 21/95).