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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2004
Aktenzeichen: 2 K 423/00

Schlagzeile:

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Ansparabschreibung für Existenzgründer

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Existenzgründerrücklage

Wichtig für:

Existenzgründer

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht nimmt Stellung zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Ansparabschreibung für Existenzgründer.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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