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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.06.2004
Aktenzeichen: 13 K 482/02

Schlagzeile:

Kindergeldanspruch für studierendes Kind, das einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht

Schlagworte:

Berufsausbildung, Hochschule, Kindergeld, Vollzeiterwerbstätigkeit

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 56/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Befindet sich ein an der Universität immatrikuliertes volljähriges Kind, das das Studium nicht mehr ernsthaft betreibt und nunmehr einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, kindergeldrechtlich in Berufsausbildung?

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