Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.06.2004 |
Aktenzeichen: | 13 K 482/02 |
Schlagzeile: |
Kindergeldanspruch für studierendes Kind, das einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht
Schlagworte: |
Berufsausbildung, Hochschule, Kindergeld, Vollzeiterwerbstätigkeit
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 56/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Befindet sich ein an der Universität immatrikuliertes volljähriges Kind, das das Studium nicht mehr ernsthaft betreibt und nunmehr einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, kindergeldrechtlich in Berufsausbildung?