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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.06.2004
Aktenzeichen: 8 K 8251/00 G

Schlagzeile:

Privatentnahme bei Anteilserwerb unter Wert durch einen Angehörigen im Zuge einer Kapitalerhöhung.

Schlagworte:

Angehöriger, Anteilserwerb, Betriebsaufspaltung, Entnahme, GmbH-Anteil, Kapitalerhöhung, verträge mit Angehörigen, Wesentliche Beteiligung

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:


Hinweis: Siehe auch das Parallelverfahren Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2004 (8 K 2277/00 E).

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 36/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Entnahme beim Besitzeinzelunternehmen durch Kapitalerhöhung bei der Betriebs-GmbH? Kann die Zurechnung eines Entnahmegewinnes unterbleiben, wenn ein Gesellschafter des Besitzunternehmens es einem Angehörigen ermöglicht, einen Teil des zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehörenden Anteils an der Betriebs-GmbH gegen Leistung einer unter dem Wert des übernommenen Anteils liegenden Einlage zu übernehmen, der Angehörige nach dem Anteilserwerb aber eine wesentliche Beteiligung im Sinne des § 17 EStG an der Betriebs-GmbH hält?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 1 S 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 1; EStG § 17; GewStG § 2

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