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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.11.2004
Aktenzeichen: 3 K 1377/03 G,F

Schlagzeile:

Gewerblicher Grundstückshandel trotz Unterschreiten der Drei-Objekt-Grenze

Schlagworte:

Drei-Objekt-Grenze, Gewerbesteuer, Gewerblicher Grundstückshandel

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 66/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Sind die Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllt, wenn eine GbR ein Grundstück anschafft, dieses als Bauherrin im eigenen Namen mit einer Einkaufspassage bebaut und anschließend unter Übernahme einer zweijährigen Gewährleistungspflicht für die Bauleistungen das bebaute Grundstück an eine Käufergesellschaft veräußert (Unterschreiten der Drei-Objekt-Grenze)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GewStG § 2; EStG § 15 Abs 2

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch BFH-Urteil vom 01.12.2005 (unbegründet). Die BFH-Entscheidung zur Gewerbesteuer wurde nicht veröffentlicht.

Siehe das Verfahren zur Einkommensteuer unter dem Aktenzeichen IV R 65/04.

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