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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.01.2002
Aktenzeichen: 9 K 5506/01

Schlagzeile:

Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zur Betreuung und Versorgung des Vaters als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Betreuung, Fahrtkosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 27/02 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
In welcher Höhe sind Kosten für Fahrten des Klägers zur Betreuung und Versorgung seines über 80-jährigen Vaters als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 33

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 02.12.2004 (Zurückverweisung). Die Entscheidung wurde vom BFH nicht veröffentlicht.

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