Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.01.2002 |
Aktenzeichen: | 9 K 5506/01 |
Schlagzeile: |
Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zur Betreuung und Versorgung des Vaters als außergewöhnliche Belastung
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Betreuung, Fahrtkosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 27/02 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
In welcher Höhe sind Kosten für Fahrten des Klägers zur Betreuung und Versorgung seines über 80-jährigen Vaters als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 33
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 02.12.2004 (Zurückverweisung). Die Entscheidung wurde vom BFH nicht veröffentlicht.