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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.08.2004
Aktenzeichen: I 273/01

Schlagzeile:

Voraussetzungen für eine dauernde Last

Schlagworte:

Dauernde Last, Rente, Vorweggenommene Erbfolge

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Abgrenzung von Rente und dauernder Last bei Übertragungen von Beteiligungen im Rahmen von vorweggenommenen Erbfolgen.

2. Voraussetzungen für eine dauernde Last ist die Vereinbarung der Abänderbarkeit der Leistungen und dass die Rente aus den Erträgen der Beteiligung bezahlt werden kann.

3. Maßgeblich für die Prognose sind das Jahr der Übertragung und die beiden Vorjahre.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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