Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.10.2004 |
Aktenzeichen: | VI R 46/99 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.02.1999 |
Aktenzeichen: | II 386/96 |
Schlagzeile: |
Tarifbegünstigung für Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit trotz Tätigkeit von weniger als zwölf Monaten
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Mehrjährige Tätigkeit, Nachzahlung, Tarifbegünstigung, Tarifvergünstigung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
"Mehrjährig" i.S. des § 34 Abs. 3 EStG a.F. (jetzt: § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) ist eine Tätigkeit, die sich über zwei Veranlagungszeiträume erstreckt, auch dann, wenn sie einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten umfasst.