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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.09.2004
Aktenzeichen: 6 K 3796/01 K,F

Schlagzeile:

Konsequenzen aus der Aufhebung des § 2a Abs. 3 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

Schlagworte:

Betriebsstätte, Grundgesetz, USA, Verlust, Verlustabzug

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 116/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Kann der Abzug von Verlusten aus einer in den USA belegenen ausländischen Betriebsstätte auch nach Aufhebung des § 2a Abs. 3 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 auf Art. 3 des GG oder die Grundfreiheiten des EGVtr (Kapitalverkehrsfreiheit) gestützt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2a Abs 3; DBA USA Art 23; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3; EG Art 56

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren I R 116/04 ist bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-415/06 ausgesetzt (Beschluss vom 22.8.2006).

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