Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.09.2004 |
Aktenzeichen: | 6 K 3796/01 K,F |
Schlagzeile: |
Konsequenzen aus der Aufhebung des § 2a Abs. 3 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
Schlagworte: |
Betriebsstätte, Grundgesetz, USA, Verlust, Verlustabzug
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 116/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Kann der Abzug von Verlusten aus einer in den USA belegenen ausländischen Betriebsstätte auch nach Aufhebung des § 2a Abs. 3 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 auf Art. 3 des GG oder die Grundfreiheiten des EGVtr (Kapitalverkehrsfreiheit) gestützt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2a Abs 3; DBA USA Art 23; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art 3; EG Art 56
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren I R 116/04 ist bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-415/06 ausgesetzt (Beschluss vom 22.8.2006).