Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.12.2003 |
Aktenzeichen: | 6 K 138/02 |
Schlagzeile: |
Private PKW-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei fehlender vertraglicher Regelung als verdeckte Gewinnausschüttung
Schlagworte: |
Ein-Prozent-Regelung, Fahrtenbuch, Geldwerter Vorteil, Gesellschaftergeschäftsführer, Kfz-Kosten, Kraftfahrzeug, Privatnutzung, Verdeckte Gewinnausschüttung
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 70/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Ist die vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als geldwerter Vorteil im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu werten oder stellt die Vorteilsgewährung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar?