Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 15.11.2004 |
Aktenzeichen: | 8 K 6331/01 |
Schlagzeile: |
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung
Schlagworte: |
Existenzminimum, Mindestbesteuerung, Verfassung, Verlustausgleich
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 54/05 (Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2005) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 darin, dass eine Einkommensteuer selbst dann festzusetzen ist, wenn die beschränkt ausgleichsfähigen negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb die positiven Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dergestalt übersteigen, dass dem Steuerpflichtigen infolge des tatsächlichen Mittelabflusses von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen nicht einmal das Existenzminimum verbleibt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002
Vorgehend: Finanzgericht Berlin, Entscheidung vom 12.9.2005 (8 K 6331/01)
Hinweis: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 31. Januar 2007).