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Quelle:

Finanzgericht des Landes Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.04.2004
Aktenzeichen: 3 K 418/01

Schlagzeile:

Haftung wegen Steuerhinterziehung aufgrund in Umsatzsteuervoranmeldungen beantragter Vorsteuer, die auf dem Abschluss eines Scheingeschäfts beruht

Schlagworte:

Dauer, Haftung, Steuerhinterziehung, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Zeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 51/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
1. Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung auf Dauer und auf Zeit: Kann der Steuerhinterzieher auf Zeit nur für den Zinsverlust in Haftung genommen werden?
2. Mangelnde Sachaufklärung, ob eine Steuerhinterziehung auf Dauer oder nur auf Zeit geplant war.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 71; AO § 191; UStG § 15

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