Quelle: |
Finanzgericht des Landes Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.10.2004 |
Aktenzeichen: | 3 K 1661/02 |
Schlagzeile: |
Maschinell gefertigte Umbuchungsmitteilung als wirksame Aufrechnungserklärung
Schlagworte: |
Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Umbuchungsmitteilung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 72/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Stellt eine maschinell gefertigte Umbuchungsmitteilung, die den Hinweis enthält, dass gegenteilige Buchungswünsche umgehend mitzuteilen sind, eine wirksame Aufrechnungserklärung dar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 218 Abs 2; AO § 47; AO § 226; InsO § 96 Abs 1