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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.11.2004
Aktenzeichen: 6 K 3922/02 F

Schlagzeile:

Abzinsung von Sozialplanverbindlichkeiten

Schlagworte:

Abzinsung, Bilanzierung, Imparitätsprinzip, Klagebefugnis, Organschaft, Verbindlichkeit

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 1/05 sind beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfrage anhängig:
1. Klagebefugnis im Organkreis: Ist eine Organträgerin bei einer Klage der Organgesellschaft gegen die Feststellung gem. § 47 Abs. 1 KStG der Organgesellschaft ebenfalls klagebefugt (wegen der eventuellen mittelbaren Auswirkung auf die eigene Feststellung nach § 47 Abs. 1 KStG)?
2. Abzinsung von Sozialplanverbindlichkeiten: Sind Verbindlichkeiten aus einem Sozialplan vor Geltung des "Abzinsungsgebotes" in § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 2. Halbsatz EStG n.F. abzuzinsen, weil die Zahlungen an die vom Sozialplan betroffenen Arbeitnehmer teilweise erst Jahre später erfolgen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 37 Abs 2; KStG § 47 Abs 1; FGO § 40 Abs 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 3; EStG § 5 Abs 1; HGB § 253 Abs 1 S 2; KStG § 14

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