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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.10.2004
Aktenzeichen: 2 K 5881/99 E

Schlagzeile:

Auslegung eines mit "Abrechnung" überschriebenen Teils des Erstattungsbescheids als Verwaltungsakt

Schlagworte:

Außensteuerrecht, Bindung, Erstattung, Grundlagenbescheid, Hinzurechnungsbesteuerung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 115/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Hat ein geänderter Feststellungsbescheid nach § 18 Abs. 1 AStG, mit dem für ein Vorjahr erstmals ein Überschuss der Gewinnanteile über den Hinzurechnungsbetrag i.S. von § 11 Abs. 2 AStG festgestellt wird, als Grundlagenbescheid periodenübergreifend Bindungswirkung für einen Erstattungsanspruch nach § 11 Abs. 2 AStG für ein Folgejahr, in dem es ebenfalls zu einem Ausschüttungsüberschuss gekommen ist? Voraussetzungen für den Erlass eines Erstattungsbescheids nach § 11 Abs. 2 AStG (u.a. Auslegung eines mit "Abrechnung" überschriebenen Teils des Erstattungsbescheids als Verwaltungsakt)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AStG § 11 Abs 2; AStG § 18 Abs 1 S 1; AStG § 11 Abs 1; AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1; AO § 182 Abs 1

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