Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.10.2004 |
Aktenzeichen: | 2 K 5881/99 E |
Schlagzeile: |
Auslegung eines mit "Abrechnung" überschriebenen Teils des Erstattungsbescheids als Verwaltungsakt
Schlagworte: |
Außensteuerrecht, Bindung, Erstattung, Grundlagenbescheid, Hinzurechnungsbesteuerung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 115/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Hat ein geänderter Feststellungsbescheid nach § 18 Abs. 1 AStG, mit dem für ein Vorjahr erstmals ein Überschuss der Gewinnanteile über den Hinzurechnungsbetrag i.S. von § 11 Abs. 2 AStG festgestellt wird, als Grundlagenbescheid periodenübergreifend Bindungswirkung für einen Erstattungsanspruch nach § 11 Abs. 2 AStG für ein Folgejahr, in dem es ebenfalls zu einem Ausschüttungsüberschuss gekommen ist? Voraussetzungen für den Erlass eines Erstattungsbescheids nach § 11 Abs. 2 AStG (u.a. Auslegung eines mit "Abrechnung" überschriebenen Teils des Erstattungsbescheids als Verwaltungsakt)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AStG § 11 Abs 2; AStG § 18 Abs 1 S 1; AStG § 11 Abs 1; AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1; AO § 182 Abs 1