Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.11.2004 |
Aktenzeichen: | 5 K 5008/99 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerfreiheit für arbeitsmedizinische Leistungen und Einstellungsuntersuchungen
Schlagworte: |
Arbeitsmedizinische Leistungen, Arztleistungen, Einstellungsuntersuchung, Gesundheitswesen, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Ärzte
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 7/05 sind beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfrage anhängig:
1. Fallen arbeitsmedizinische Leistungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sowie nach anderen gesetzlichen oder berufsgenossenschaftlichen Regelungen unter den Begriff der Heilbehandlung im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie und § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG, da sie in erster Linie dem Schutz der Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer dienen sollen?
2. Lassen sich Einstellungsuntersuchungen unter den Begriff der Heilbehandlung einordnen und sind sie deshalb auch als steuerfrei nach § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG zu behandeln?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 4 Nr 16 Buchst c; ASiG § 3 Abs 1 Nr 3 Buchst c; EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst b