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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.12.2004
Aktenzeichen: 10 K 225/01

Schlagzeile:

Beteiligung an einer ausländischen Fondsgesellschaft

Schlagworte:

Beteiligung, Fondsgesellschaft, Genussrecht, Kapitaleinkünfte, Stille Gesellschaft, Veräußerung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 3/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.8.2005):
Handelt es sich bei der Beteiligung an einer ausländischen Fondsgesellschaft um ein Genussrechtsverhältnis oder um eine stille Gesellschaft gemäß § 230 ff. HGB zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit der Folge, dass dann der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu erfassen ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 20 Abs 1 Nr 1; EStG § 20 Abs 1 Nr 4; EStG § 17; HGB § 230
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 3.12.2004 (10 K 225/01)

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