Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.12.2004 |
Aktenzeichen: | 10 K 225/01 |
Schlagzeile: |
Beteiligung an einer ausländischen Fondsgesellschaft
Schlagworte: |
Beteiligung, Fondsgesellschaft, Genussrecht, Kapitaleinkünfte, Stille Gesellschaft, Veräußerung
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 3/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.8.2005):
Handelt es sich bei der Beteiligung an einer ausländischen Fondsgesellschaft um ein Genussrechtsverhältnis oder um eine stille Gesellschaft gemäß § 230 ff. HGB zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit der Folge, dass dann der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu erfassen ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 20 Abs 1 Nr 1; EStG § 20 Abs 1 Nr 4; EStG § 17; HGB § 230
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 3.12.2004 (10 K 225/01)