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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.12.2004
Aktenzeichen: 1 K 5483/02

Schlagzeile:

Bindungswirkung von Einspruchsentscheidungen gegenüber Dritten

Schlagworte:

Bindungswirkung, Einspruchsentscheidungen

Wichtig für:

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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