Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.11.2004 |
Aktenzeichen: | 5 K 3692/04 |
Schlagzeile: |
Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten eines Nießbrauchers an Gebäuden im Fördergebiet
Schlagworte: |
Antragsberechtigung, Investitionszulage, Nießbrauch, Vorbehaltsnießbrauch
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof (BFH) lautet III R 59/04. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Antragsberechtigung des Vorbehaltsnießbrauchers: Setzt § 3 Abs 1 Satz 1 Nr. 3 des InvZulG 1999 voraus, dass der Investor, der größere Erhaltungsarbeiten durchführt, bürgerlich-rechtlicher Eigentümer oder zumindest wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 3; BGB § 1041; AO § 39 Abs 1 Nr 2