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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.11.2004
Aktenzeichen: 5 K 3692/04

Schlagzeile:

Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten eines Nießbrauchers an Gebäuden im Fördergebiet

Schlagworte:

Antragsberechtigung, Investitionszulage, Nießbrauch, Vorbehaltsnießbrauch

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof (BFH) lautet III R 59/04. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:

Antragsberechtigung des Vorbehaltsnießbrauchers: Setzt § 3 Abs 1 Satz 1 Nr. 3 des InvZulG 1999 voraus, dass der Investor, der größere Erhaltungsarbeiten durchführt, bürgerlich-rechtlicher Eigentümer oder zumindest wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 3; BGB § 1041; AO § 39 Abs 1 Nr 2

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