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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.12.2004
Aktenzeichen: 6 K 2938/03

Schlagzeile:

Kindergeld trotz einer vor der Aufnahme des Studiums über zweieinhalb Jahre ausgeübten geringfügigen Beschäftigung

Schlagworte:

Ausbildungsplatz, Berufsausbildung, Geringfügige Beschäftigung, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 8/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Steht eine nach Ableistung des Zivildienstes vor der Aufnahme des Studiums über zweieinhalb Jahre ausgeübte geringfügige Beschäftigung (mehr als 10 Wochenstunden, 325 EUR monatlich) der Berücksichtigung des Kindes entgegen (vgl. DAFamEStG Nr 63.3.4. Abs. 5 Satz 2)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c

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