Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.12.2004 |
Aktenzeichen: | 6 K 2938/03 |
Schlagzeile: |
Kindergeld trotz einer vor der Aufnahme des Studiums über zweieinhalb Jahre ausgeübten geringfügigen Beschäftigung
Schlagworte: |
Ausbildungsplatz, Berufsausbildung, Geringfügige Beschäftigung, Kindergeld
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 8/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Steht eine nach Ableistung des Zivildienstes vor der Aufnahme des Studiums über zweieinhalb Jahre ausgeübte geringfügige Beschäftigung (mehr als 10 Wochenstunden, 325 EUR monatlich) der Berücksichtigung des Kindes entgegen (vgl. DAFamEStG Nr 63.3.4. Abs. 5 Satz 2)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c