Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 28.01.2005 |
Aktenzeichen: | IV B 7 - S 2742 - 9/05 |
Schlagzeile: |
Vereinbarung einer Nur-Pension mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
Schlagworte: |
Nur-Pension, Pension, Verdeckte Gewinnausschüttung
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17. Mai 1995 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass die Zusage einer Nur-Pension einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die durch die Zusage bei der Gesellschaft eintretende Vermögensminderung führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Das BMF regelt die allgemeine Anwendung der Grundsätze des Urteils.
Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
A. Zusage einer Nur-Pension nach dem 26. April 1996
B. Zusage einer Nur-Pension vor dem 27. April 1996
I. Die Zusage bleibt bestehen
II. Die Zusage wird aufgehoben
III. Die Zusage wird an die Urteilsgrundsätze angepasst
IV. Eintritt des Versorgungsfalls vor dem Tag der Veröffentlichung des BMF-Schreiben sim Bundessteuerblatt