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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 14.01.2005 |
| Aktenzeichen: | I 280/04 |
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Schlagzeile: |
Zugunsten des Unternehmers durch Automatenbenutzung verfallende Münzrestbeträge sind Entgelt bei der Umsatzsteuer
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Schlagworte: |
Automatenbenutzun, Entgelt, Münzrestbeträge, Umsatzsteuer
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Wichtig f�r: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Zugunsten des Unternehmers nach Beendigung des Leistungsaustausches durch Automatenbenutzung verfallende Münzrestbeträge sind Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG.
Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

