Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.09.2004 |
Aktenzeichen: | X R 29/02 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.02.2002 |
Aktenzeichen: | 10 K 5523/96 E |
Schlagzeile: |
Einkünfteerzielungsabsicht bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung
Schlagworte: |
Darlehen, Einkünfteerzielungsabsicht, Liebhaberei, Rentenversicherung, Witwenrente, Zinsen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Steuerpflichtige beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Einkunftserzielungsabsicht gehandelt hat, sind in die hiernach gebotene Prognose der insgesamt anfallenden steuerpflichtigen Einnahmen auch solche künftigen Rentenzahlungen einzubeziehen, die nach dem wahrscheinlichen Verlauf der Dinge nach dem Tod des Versicherungsnehmers an dessen Ehegatten als Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden.