Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 28.12.2004 |
Aktenzeichen: | IV B 4 - S 1300 - 362/04 |
Schlagzeile: |
Steuerliche Behandlung der Beteiligung an irischen Kapitalanlagegesellschaften (Anwendung des BFH-Urteils vom 25. Februar 2004 - I R 42/02)
Schlagworte: |
Beteiligung, Gestaltungsmissbrauch, Irland
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 25. Februar 2004 - I R 42/02 - entschieden, dass die Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an Kapitalanlagegesellschaften im niedrig besteuernden Ausland (hier: an einer IFSC-Gesellschaft in den Dublin Docks), nicht missbräuchlich im Sinne des § 42 AO ist, wenn die ausländische Gesellschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und über ein Mindestmaß an personeller und sachlicher Ausstattung verfügt, die die unternehmerische Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit sicher stellt. Der BFH hat darüber hinaus festgestellt, dass die Steuerbefreiung für Dividenden nach Artikel XXII Abs. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa DBA-Irland auch für Gesellschaften in der Rechtsform einer „unlimited company“ gilt. Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung des BFH-Urteils.