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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 28.12.2004
Aktenzeichen: IV B 4 - S 1300 - 362/04

Schlagzeile:

Steuerliche Behandlung der Beteiligung an irischen Kapitalanlagegesellschaften (Anwendung des BFH-Urteils vom 25. Februar 2004 - I R 42/02)

Schlagworte:

Beteiligung, Gestaltungsmissbrauch, Irland

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 25. Februar 2004 - I R 42/02 - entschieden, dass die Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an Kapitalanlagegesellschaften im niedrig besteuernden Ausland (hier: an einer IFSC-Gesellschaft in den Dublin Docks), nicht missbräuchlich im Sinne des § 42 AO ist, wenn die ausländische Gesellschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und über ein Mindestmaß an personeller und sachlicher Ausstattung verfügt, die die unternehmerische Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit sicher stellt. Der BFH hat darüber hinaus festgestellt, dass die Steuerbefreiung für Dividenden nach Artikel XXII Abs. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa DBA-Irland auch für Gesellschaften in der Rechtsform einer „unlimited company“ gilt. Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung des BFH-Urteils.

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