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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 22.12.2004
Aktenzeichen: IV B 7 - S 2770 - 9/04

Schlagzeile:

Vororganschaftlich verursachte Mehr- und Minderabführungen (Anwendung des BFH-Urteils vom 18. Dezember 2002 - I R 51/01)

Schlagworte:

Mehr- und Minderabführungen, Organschaft

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Mit Urteil vom 18. Dezember 2002 hat der BFH in Abweichung von Abschnitt 59 Abs. 4 Satz 3 KStR 1995 entschieden, dass vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen einer Organgesellschaft an ihren Organträger keine Gewinnausschüttungen, sondern Gewinnabführungen i.S. der §§ 14 ff KStG sind. Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung des BFH-Urteils.

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
I. Zeitlicher Anwendungsbereich, Übergangsregelung
II. Auswirkungen bei Anwendung der BFH-Rechtsprechung
III. Sonstige Regelungen

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