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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 07.12.2004
Aktenzeichen: IV B 4 - S 1320 - 12/04

Schlagzeile:

Zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen

Schlagworte:

Amtshilfe

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben zur zwischenstaatlichen Amtshilfe in Steuersachen regelt die Delegation von Zuständigkeiten nach § 1a EG-Amtshilfegesetz im Hinblick auf den Auskunftsaustausch mit den Steuerbehörden der französischen Interrégion Est im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen.

Hinweis: Die Übertragung der Zuständigkeit erfolgt mit Wirkung ab 1. Januar 2005. Für Verfahren, die bis Ende 2004 anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.

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