Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 24.11.2004 |
Aktenzeichen: | IV C 4 - S 0172 - 12/04 |
Schlagzeile: |
Unterhaltsansprüche, die minderjährige Schwangere oder Mütter an ihre Eltern haben, sind im Gemeinnützigkeitsrecht nicht zu berücksichtigen
Schlagworte: |
Gemeinnützigkeitsrecht, Hilfsbedürftigkeit
Wichtig für: |
Körperschaften
Kurzkommentar: |
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit von unverheirateten minderjährigen Schwangeren und minderjährigen Müttern, die ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines 6. Lebensjahres betreuen, und die dem Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils angehören, sind die Bezüge und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils nicht zu berücksichtigen.