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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.11.2004
Aktenzeichen: V R 8/01

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.12.2000
Aktenzeichen: IV 727/98

Schlagzeile:

Keine Ausdehnung der Durchschnittsatzbesteuerung gem. § 24 UStG auf Umsätze aus Verpachtung der Milchquote und der Milchkühe

Schlagworte:

Durchschnittsatz, Landwirtschaft, Pacht, Umsatzsteuer, Verpachtung

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes,

- der einen Teil seines Betriebes (die gesamte Milchviehwirtschaft) aufgibt und die dazu erforderlichen Wirtschaftsgüter an einen anderen Landwirt verpachtet und

- der auch nach der Verpachtung weiterhin in nicht geringfügigem Umfang als Landwirt tätig ist,

darf die Verpachtungsumsätze nicht - wie seine übrigen Umsätze - gemäß § 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nach Durchschnittsätzen versteuern.

Die Verpachtungsumsätze unterliegen vielmehr der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG.

Hinweis: Es handelt sich um die Nachfolgeentscheidung zum Urteil des EuGH vom 15. Juli 2004, Rs. C-321/02 (Harbs).

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