Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.07.2004 |
Aktenzeichen: | VI R 29/00 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.11.1999 |
Aktenzeichen: | 9 K 2985/97 H(L) |
Schlagzeile: |
Übernahme von Verwarnungsgeldern aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse kein Arbeitslohn
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Kraftfahrer, Verwarnungsgeld
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Übernimmt der Arbeitgeber, der einen Paketzustelldienst betreibt, aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung von Verwarnungsgeldern, die gegen die bei ihm angestellten Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots verhängt worden sind, so handelt es sich hierbei nicht um Arbeitslohn.