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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.07.2004
Aktenzeichen: VI R 29/00

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.11.1999
Aktenzeichen: 9 K 2985/97 H(L)

Schlagzeile:

Übernahme von Verwarnungsgeldern aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse kein Arbeitslohn

Schlagworte:

Arbeitslohn, Kraftfahrer, Verwarnungsgeld

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Übernimmt der Arbeitgeber, der einen Paketzustelldienst betreibt, aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung von Verwarnungsgeldern, die gegen die bei ihm angestellten Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots verhängt worden sind, so handelt es sich hierbei nicht um Arbeitslohn.

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